Überarbeitung der Statuten und Erstellung eines Prospektes

06. Jan 2021 | Anlegerinformation

Einleitung / Allgemeines

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) überarbeitet und die Änderungen per 1. August 2019 in Kraft gesetzt. Anlagestiftungen haben 2 Jahre Zeit, ihre Satzungen den neuen Regularien anzupassen.

Statuten

Die Geschäftsstelle hat die Statuten entsprechend überarbeitet. Die Anlegerversammlung hat die Anpassungen am 17. Juni 2020 genehmigt. Mit Verfügung der Oberaufsichtskommission («OAK») vom 12. August 2020 werden die Statuten in Kraft gesetzt, wobei die anschliessende Rekursfrist ohne Einsprache verstrichen ist. Die aktuell gültige Version der Statuten ist auf der Homepage der assetimmo abrufbar. Eine Version im Änderungsmodus kann bei der Geschäftsstelle angefragt werden.

Prospekt

Gemäss Art. 37 ASV haben Immobilien-Anlagestiftungen einen Prospekt zu erstellen. Die Geschäftsstelle hat in Anlehnung an den Musterprospekt der KGAST ein entsprechendes Dokument ausgearbeitet, das vom Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 17. November 2020 genehmigt und der OAK zur Kenntnisnahme eingereicht wurde. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 teilt die OAK mit, dass sie keine Anmerkungen zum Prospekt habe. Er ist auf der Homepage der assetimmo abrufbar.

Kontakt für weitere Fragen

Christian Germann, Direktor, 044 404 20 42, christian.germann@assetimmo.ch

Das könnte Sie auch noch interessieren