Entscheid des Stiftungsrats auf den Verzicht der Ausgabe neuer Ansprüche im November 2020.
Auf Basis des Transaktionsreglements hat die Geschäftsstelle Ende August allen Anlegern eine Anfrage betreffend Rücknahme von Ansprüchen an den Anlagegruppen W (Wohnliegenschaften) und G (Geschäftsliegenschaften) per November 2020 zukommen lassen.
Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen werden die Anleger per November 2020 die folgende Anzahl Ansprüche respektive das folgende Volumen (zum Kurswert September 2020 berechnet) je Anlagegruppe zurückgeben:
Anzahl Ansprüche | Volumen in CHF | |
---|---|---|
Anlagegruppe W (Wohnliegenschaften) | 4’750 | 2'645’798 |
Anlagegruppe G (Geschäftsliegenschaften) | 4’560 | 1'908’086 |
Total | 4'553’884 |
Entsprechend dem bestehenden Reglement entscheidet der Stiftungsrat über die Ausgabe von neuen Ansprüchen an den Anlagegruppen.
Vor dem Hintergrund des geringen Umfangs der Rücknahmen in beiden Anlagegruppen hat der Stiftungsrat entschieden auf die Ausgabe von neuen Ansprüchen in beiden Anlagegruppen zu verzichten.
Durch den Verzicht auf die Ausgaben neuer Ansprüche ergibt sich per Ende November eine vernachlässigbare Erhöhung des Fremdverschuldungsgrades der beiden Anlagegruppen:
Mit diesen Werten liegt die Fremdverschuldung beider Anlagegruppen klar unter der vom Stiftungsrat vorgegebenen operativen Grenze von 10%.
Gemäss dem entsprechenden Reglement werden die verbindlich per November 2019 angemeldeten Rücknahmen mit der reduzierten Rücknahmekommission von 0.25% abgerechnet.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Für Fragen und weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Brodmann oder Herrn Germann.
Christian Germann, Direktor, 044 404 20 42, christian.germann@assetimmo.ch